Beratung beim Schulpsychologen – dies sollten Eltern wissen!
Ihr Kind hat schulische Probleme? Es kommt leistungsmäßig nicht zurecht oder fühlt sich hinsichtlich seiner Leistungen unterfordert? Es mag nicht gerne zur Schule gehen? Oder aber es fühlt sich in der Lerngruppe oder mit einer Lehrkraft unwohl? Es ist gar einem Mobbing oder Cybermobbing ausgesetzt?
Sind die Erziehungs- und Beratungsmöglichkeiten der Weiterführenden Schule ausgeschöpft – so etwa in Zusammenarbeit mit der Beratungslehrkraft der jeweiligen Schule –, erhalten Eltern in der Regel den Rat, eine schulpsychologische Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Was dahinter steckt und welche Chancen sowie Grenzen die Beratung hier hat, nennt Ihnen der folgende Beitrag in Grundzügen.
Schulpsychologische Beratung
In den 1950er Jahren wurden Schulpsychologische Beratungsstellen in Deutschland eingeführt. Heutzutage sind sie flächendeckend in Deutschland zu finden.
In einer Schulpsychologischen Beratungsstelle arbeitet speziell ausgebildetes Personal. In der Regel also Psychologen, die sich auf die Belange der Schule und der daran beteiligten Personen spezialisiert haben.
So beraten sie beispielsweise Schulleitungen und auch Lehrkräfte im Rahmen der Erhaltung der Lehrergesundheit und in pädagogischen Fragen. Dies machen sie in sogenannter Einzelfallberatung, aber auch in Form von Weiterbildungen für Lehrkräfte zu bestimmten Themen wie etwa Mobbing.
Arbeit mit Schülerinnen und Schülern
Zeigt ein Schüler oder eine Schülerin Auffälligkeiten oder Probleme im schulischen Alltag, so können Sie als Eltern Ihr Kind eigenständig bei der Schulpsychologischen Beratungsstelle vorstellen. Wichtig ist hier der Grundsatz der Freiwilligkeit. Sprich: Die Schülerin bzw. der Schüler sollte aus freien Stücken zu der Beratung kommen.
Eltern können sich in jedem Fall direkt mit der Schulpsychologischen Beratung in Verbindung setzen.
Bernd Deseniß, Schulpsychologe der Landesschulbehörde Lüneburg, betont darüber hinaus: „Wichtig zu wissen ist für Erziehungsberechtigte noch: Schulen, Lehrkräfte oder auch Großeltern können die jeweiligen Kinder und Jugendlichen nicht in der Schulpsychologischen Beratung anmelden. Das Niedersächsische Schulgesetz weist diese Möglichkeit nur den Erziehungsberechtigten zu.“ Die Beratung in einer Schulpsychologischen Beratungsstelle ist kostenfrei und unterliegt der Schweigepflicht nach §203 StGB.
Weitere Arbeitsfelder
Schwerpunktmäßig arbeiten Schulpsychologen mit ratsuchenden Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern und mit Lehrkräften.
Aber auch gruppendynamische Prozesse, die das Leben und Lernen in der Schule berühren, gehören zu Arbeitsfeldern eines Schulpsychologen bzw. einer Schulpsychologin. So kann es um Lernschwierigkeiten gehen, aber auch um Mobbing, Cybermobbing oder um eine Mediation innerhalb einer Lerngruppe.
Auch im Rahmen von Krisen und Notfällen – etwa in Verbindung mit einem Unfall oder einem Todesfall – werden schulpsychologische Fachkräfte in der jeweiligen Schule tätig. Sie planen, wie Unterricht und Schulleben weiter verlaufen können und begleiten Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte und Eltern in schwierigen Zeiten.
Sollten Sie Ihr Kind beim Schulpsychologischen Dienst vorstellen wollen, so erkundigen Sie sich an der Schule Ihres Kindes, welche Stelle für Sie und Ihr Kind zuständig ist. In vielen Fällen müssen Sie ein wenig Wartezeit einplanen, bevor Sie einen Termin erhalten.
Informieren können sich Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte über die niedrigschwelligen Leistungen einer schulpsychologischen Beratung unter: www.schulpsychologie.de.
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